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Ein Überblick über die Sozialleistungen in Österreich

Jeder Bürger und jede Bürgerin Österreichs hat im Prinzip das Anrecht auf eine Vielzahl von sozialen Leistungen des Staates. Diese stehen je nach Hintergrund der Person zu und werden basierend auf den individuellen Begebenheiten bewilligt. Wichtig ist auch, dass die allgemeinen Sozialleistungen jedem offenstehen müssen.Wie haben Sie also Zugang zu diesen Leistungen? Erfahren Sie hier mehr.

Ein Überblick über die Sozialleistungen

Leistungen bei Arbeitslosigkeit

In Österreich steht Ihnen im Falle einer Arbeitslosigkeit die Arbeitslosenversicherung zur Seite. Wenn Sie erwerbstätig sind oder ein Dienstnehmer, dessen Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, dann sind Sie in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind, dann sind Sie nicht arbeitslosenversichert. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag liegt bei 6 %, der zur Hälfte von Ihnen und zur anderen Hälfte durch Ihren Arbeitgeber entrichtet wird.

Sozialleistungen für das Wohnen

Es gibt unterschiedliche Wege, in denen Sie der Staat unterstützt, wenn es um das Wohnen geht. Wenn Sie ein Eigenheim bauen möchten, dann besteht die Möglichkeit dabei finanziell gefördert zu werden. Dabei können Sie z. B. nicht rückzahlbare Zuschüsse oder ein Landesdarlehen mit einem geringeren Zinssatz in Betracht ziehen. Die Voraussetzungen hierfür sind je nach Bundesland unterschiedlich und richten sich nach dem Einkommen der Familie.

Daneben gibt es noch das Konzept der Wohnbeihilfe, die sie jedes Jahr neu beantragen müssen. Diese soziale Leistung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie ein Bewohner eines geförderten Neubaus oder ein Mieter einer Altbauwohnung sind, die aus Förderungsmitteln saniert wird. Auch hier ist für den Erhalt der Wohnbeihilfe Ihr Einkommen der Richtungswert, ob Sie diese Leistung beziehen können. Der Antrag kann je nach Kanton online erfolgen oder bei der Wohnbeihilfestelle Ihrer Stadt. Da dies je nach Wohnort abweichen kann, informieren Sie sich bitte, wie dies in Ihrer Stadt gehandhabt wird.

Familienbeihilfe

Personen mit Kindern werden durch die Familienbeihilfe finanziell unterstützt. Anspruch auf diese Leistung haben Personen, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und mit dem Kind einen gemeinsamen Haushalt teilen. Die Familienbeihilfe erhalten Sie für Ihr Kind, bis es das 18. Lebensjahr erreicht. Wenn das volljährige Kind sich in einer Aus- oder Fortbildung befindet, dann besteht der Anspruch bis zum 24. Lebensjahr. Der Betrag, der Ihnen zusteht, beträgt pro Kind je nach Alter des Kindes zwischen 114 € bis 165,10 €. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Beitrag pro Kind. Einen Antrag können Sie beim Wohnsitzfinanzamt Ihres Kantons stellen.

Kinderbetreuungsgeld

Einen Anspruch auf Betreuungsgeld haben Kinder, die nach dem 01.01.2002 geboren sind und nicht älter 30 Monate sind. Für den Antragsteller gilt, dass er mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, nicht mehr als 14,600 € pro Kalenderjahr verdient und ein Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung vorliegt. Das Betreuungsgeld steht bis zum 36. Monaten des Kindes zu, wenn sich die Eltern im Bezug des Kinderbetreuungsgeldes abwechseln. Sie erhalten die Leistung unabhängig von Ihrem Beruf, den Sie vor der Geburt ausgeübt haben. Beantragen können Sie diese Sozialleistung schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle. Sie kann der Krankenversicherungsträger sein, über den bereits Wochengeld bezogen wurde, die Krankenversicherung, bei der einer der beiden Eltern versichert ist oder aber die Österreichische Gesundheitskasse. Wie man Mutterschutz beantragen kann, können Sie hier erfahren.

Leistungen im Falle einer Behinderung

Im Falle einer Behinderung stehen Ihnen nicht nur bestimmte Sozialleistungen zu, sondern auch Rechte, die Sie im Arbeitsleben in Anspruch nehmen können. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Berufsunfähigkeit. Im Falle einer Behinderung ist es für Sie förderlich, wenn Sie dem Kreis der begünstigten behinderten Menschen beitreten, da Sie dadurch besondere Förderungen beanspruchen können. Sie haben dann einen besonderen Kündigungsschutz und Anspruch auf einen Zusatzurlaub. Um diesem Kreis anzugehören, können Sie einen Antrag bei der jeweiligen Landesstelle des Sozialministeriumservicestelle stellen. Die einzige Bedingung hierfür ist, dass der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt.

Hilfe für ältere Menschen

Hilfe im Alter bekommen Sie in Österreich vor allem durch die gesetzliche Pensionsversicherung. Erwerbstätige Menschen sind verpflichtend in dieser Versicherung eingebunden. Wie viel Sie von der Versicherung erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und der erworbenen Versicherungsmonate ab. Wenn Sie allerdings eine Mindestdauer der Versicherungszeiten nicht einhalten bzw. zu einem zu geringen Maß erfüllen, dann besteht kein Anspruch. Falls Sie in diesem Fall sonst kein Einkommen hätten, haben Sie einen Anspruch auf Sozialhilfe. Genaue Informationen, also wann Sie frühstens in Pension gehen können und wie viel Versicherungszeiten Sie für die Regelpension brauchen oder auch wie Ihre Pension berechnet wird finden Sie unter hier.

Sie können sich auch über die Sozialleistungen in den folgenden Ländern informieren: