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Was ist eine Strafregisterbescheinigung und wofür wird sie verwendet?

Eine Strafregisterbescheinigung ist eine Bescheinigung über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen und Vorstrafen einer Person, beziehungsweise ein Nachweis darüber, dass solche nicht vorliegen. Dieses Dokument wurde in Österreich früher auch als Führungszeugnis, polizeiliches Zeugnis, Sittenzeugnis oder Leumundszeugnis bezeichnet und wird auf Antrag der betreffenden Person erstellt. In die Situation, ein solches Zeugnis beantragen zu müssen, kommen meist Personen, die in eine Tätigkeit bei Sicherheitsunternehmen oder in eine medizinische Tätigkeit eintreten wollen.

In einigen Fällen kann man auch spezielle Strafregisterbescheinigungen beantragen. So gibt es zum Beispiel seit 2014 eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge und seit 2020 eine Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung.

Eine Strafregisterbescheinigung in Österreich beantragen

Wer kann die Strafregisterbescheinigung beantragen?

Jeder österreichische Staatsbürger kann eine Strafregisterbescheinigung beantragen. Aber auch Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates können eine Strafregisterbescheinigung beauftragen. Dazu werden Strafregister-Informationen aus dem betreffenden Staat eingeholt.

Wie und wo kann die Strafregisterbescheinigung beantragt werden?

Bei jeder zuständigen Behörde, die für den Arbeitsbereich der antragstellenden Person zuständig ist, kann eine Strafregisterbescheinigung beantragt werden. In Städten, die eine Landespolizeidirektion besitzen, ist diese zuständig. In Städten, die eine Landespolizeidirektion, beziehungsweise ein Polizeikommissariat entbehren, ist der Bürgermeister oder der Magistrat zuständig. Im Ausland ist die österreichische Vertretungsbehörde in der Zuständigkeit.

Wenn der Antrag nicht online gestellt wird, muss man zur Identitätsüberprüfung persönlich bei der Behörde vorstellig werden. Mit einer Vollmacht und einer Kopie des Personalausweises, kann entweder die Antragstellung oder die Abholung jedoch durch eine andere vertretende Person wahrgenommen werden. Eine Online-Beantragung steht als Alternative zu Verfügung. Voraussetzung hierfür ist eine Bürgerkarte.

Welche Unterlagen braucht es zum Stellen des Antrages?

Wichtig zu wissen ist, dass eine Strafregisterbescheinigung nur auf Wunsch der eigenen Person ausgestellt werden darf. Zum Identitätsnachweis ist daher der oben genannte amtliche Lichtbildausweis vorzulegen, beziehungsweise bei ausländischen Bürgern der ausländische Personalausweis oder Reisepass. Zudem muss die Geburtsurkunde und wenn vorhanden die Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde und Adoptionsurkunde vorgezeigt werden. Für eine spezifische Strafregisterbescheinigung ist außerdem eine Bestätigung über die Notwendigkeit von dem Arbeitgeber nötig. Wichtig ist, dass man sich vor der Antragstellung Informationen über die jeweiligen Zeiten des Parteienverkehrs einholt, da diese von den Amtsstunden abweichen können.

Lesen Sie auch unseren Artikel darüber, wie Sie Ihr Strafregister in Österreich löschen können.

Wie viel kostet das?

Je nachdem, über welchen Weg man den Antrag stellt, entstehen unterschiedlich hohe Kosten dafür. Generell setzen sich die Kosten zusammen aus 14,30 Euro für die generelle Antragsstellung versus 8,60 Euro für den elektronischen Antrag, einer Zeugnisgebühr von 14,30 Euro, beziehungsweise 10,70 Euro beim elektronischen Verfahren und einer Bundesverwaltungsabgabe von 2,10 Euro. Die Zeugnisgebühr ist zu vernachlässigen, wenn die Bescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle beantragt wird. Insgesamt betragen die Kosten zur Beantragung und Ausstellung über eine zuständige Behörde 30,70 Euro. Eine Online-Beantragung ist dagegen mit 25 Euro günstiger.

Mit welcher Bearbeitungsdauer muss man rechnen?

Bei vielen Behörden erfolgt die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung sofort. So zum Beispiel auch in allen Polizeikommissariaten in Wien. In diesem Fall ist die Vertretung durch eine andere Person nicht möglich. Lediglich, wenn die Behörde keinen direkten Zugang zum Strafregister hat, muss man circa 10 Tage auf die Aushändigung warten. Die Beantragung bei einer österreichischen Behörde im Ausland kann zu längeren Wartezeiten führen.

Wie lange ist die Strafregisterbescheinigung gültig?

Die Bescheinigung muss meist für ihren jeweiligen Zweck neu ausgestellt werden, da sie in der Regel ein Alter von drei Monaten nicht übersteigen darf.

Was ist eine Strafregisterbescheinigung

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