Sobald ein Mensch verstirbt, wird für die Beisetzung sowie die Regelung des Nachlasses eine sogenannte Sterbeurkunde benötigt. Doch wofür genau braucht man eine Sterbeurkunde? Wo muss die Sterbeurkunde beantragt werden und welche Dokumente werden dafür benötigt? Um diese Fragen zu beantworten, werden wir Sie in diesem Artikel rund um das Thema Sterbeurkunde in Österreich informieren.
Die Sterbeurkunde ist im Grunde genommen ein offizielles Dokument, das den Tod eines Menschen nachweist bzw. bestätigt und Auskunft über den Zeitpunkt sowie den Ort des Todes gibt. Um eine Sterbeurkunde erfolgreich zu beantragen, muss zunächst beim zuständigen Standesamt der Tod der Person angezeigt werden, was entweder in elektronischer oder in Papierform geschieht.
Je nach Todesumständen ist das Krankenhaus bzw. der Arzt oder der Totenbeschauer zuständig für die Anzeige des Todes. Die Anzeige muss spätestens am auf den Sterbetag folgenden Werktag erfolgen.
Folgende Informationen über den Verstorbenen finden Sie auf der Sterbekurkunde:
Zum einen brauchen die Hinterbliebenen eine Sterbeurkunde für die Beisetzung - das Beisetzen ist ohne Vorliegen einer Sterbeurkunde nicht möglich, weder eine Feuerbestattung noch eine Erdbestattung. Zum anderen wird die Sterbeurkunde dafür benötigt, um den Nachlass zu regeln sowie einen Erbschein zu erhalten. Doch nicht nur dafür, auch für das Kündigen von Versicherungen oder sonstigen Verträgen wird zwingend die Vorlage einer Sterbeurkunde verlangt.
Das zuständige Standesamt oder der Standesamtsverband sind bei der Beantragung einer Sterbeurkunde der richtige Ansprechpartner. In Statutarstädten ist das Standesamt des Magistrats der entsprechende Ansprechpartner. Auch Ihr Bestatter kann Ihnen bei der Beantragung der Sterbeurkunde in Österreich unter die Arme greifen. Er kümmert sich nicht nur um die Planung der Beerdigung, bei der Auswahl von Urne oder Sarg sowie die Organisation der Trauerfeier, auf Wunsch erledigt Ihr Bestatter auch Behördengänge mit Ihnen.
Für die Beantragung einer Sterbeurkunde in Österreich sind folgende Unterlagen notwendig:
Auf den Todestag folgenden Werktag muss die Anzeige des Todesfalls beim zuständigen Standesamt erfolgen. Die Ausstellung einer Sterbeurkunde nimmt etwa eine Woche in Anspruch. Die bei der Abholung zu entrichtende Gebühr für die Sterbeurkunde beträgt 9,30 €. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Regierung
.Dieses Verwaltungsverfahren kann auch in den folgenden Ländern durchgeführt werden: