Gemeinden und Städte in Österreich > Staatsburgerschaft > Staatsbürgerschaftsnachweis Österreich - Fakten und Infos

VERWALTUNGSVERFAHREN

Die Staatsbürgerschaft eines Landes ist ein fundamentales Element der Identität und Zugehörigkeit für jeden Bürger. In Österreich ist der Staatsbürgerschaftsnachweis ein wichtiges Dokument, das die Nachweispflicht zu diesem Land belegt und in verschiedenen Situationen benötigt wird. Das Staatsbürgerschaftsgesetz legt die Grundlage hierfür fest.

In diesem Leitfaden werden wir uns damit befassen, wozu der Nachweis der Staatsbürgerschaft dient, wer ihn erhalten muss, wie man ihn beantragt und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.

Zum Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft dient der Staatsbürgerschaftsnachweis.

Wozu dient der Staatsbürgerschaftsnachweis?

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist ein offizielles Dokument, das die Staatsbürgerschaft einer Person bestätigt. Er dient als Beleg für die Zugehörigkeit zu Österreich und wird beispielsweise bei der Beantragung von Ausweisdokumenten, bei der Arbeitssuche oder bei der Beantragung von Sozialleistungen benötigt.

Wer muss dieses Dokument erhalten?

Jeder österreichische Staatsbürger sollte im Besitz eines Staatsbürgerschaftsnachweises sein. Dies umfasst sowohl gebürtige Österreicher als auch Personen, die die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erlangt haben bzw. annehmen möchten.

Wie kann die Staatsbürgerschaft erworben werden?

Dreierlei Möglichkeiten bieten sich, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben:

  • • Abstammung: Per Geburt erhält ein Kind die Staatsbürgerschaft, sofern die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist. Aber auch wenn die Eltern verheiratet sind und lediglich der Vater österreichischer Staatsbürger ist.
  • • Verleihung: Auch aufgrund der Verleihung, wie beispielsweise eines Rechtsanspruchs, des Ermessens oder eines Wohnsitzes im Ausland, kann die Staatsbürgerschaft erlangt werden.
  • • Anzeige: In diesem Fall geht es um eine Fremde/einen Fremden, die/der vermeintlich Staatsbürgerin/Staatsbürger kraft Abstammung war. Eine Feststellung der Vaterschaft hat nachträglich ergeben, dass keine Abstammung vorlag. Sie/Er erwirbt rückwirkend mit dem Tag der Geburt mit Anzeige die Staatsbürgerschaft.

Kann eine andere Person den Staatsbürgerschaftsnachweis in Ihrem Namen beantragen?

In der Regel muss der Antragsteller persönlich beim zuständigen Amt erscheinen, um den Staatsbürgerschaftsnachweis zu beantragen. Es ist jedoch möglich, dass eine bevollmächtigte Person den Antrag in Ihrem Namen stellt, sofern sie eine entsprechende Vollmacht vorlegen kann.

Welche Unterlagen sind notwendig, um den Nachweis zu beantragen?

Diverse Unterlagen sind mitzuführen, um den Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen zu können:

  • • Erforderliche Unterlagen
  • • Meldungsbestätigung
  • Geburtsurkunde
  • • Amtlicher Lichtbildausweis

Welche Dokumente können zusätzlich erforderlich sein?

Wenn Belege über Herkunft oder Abstammung erbracht werden müssen, können teilweise weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen:

  • Heiratsurkunde
  • • Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • • Verleihungsbescheid

Wie kann die Antragstellung erfolgen und welche Behörde ist zuständig?

Für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen sind folgende Behörden - unabhängig von Ihrem Wohnort - verantwortlich:

  • • Das zur österreichischen Gemeinde zählende Standesamt
  • • In Statutarstädten: Zum Magistrat gehörende Standesämter

Für Wien gelten folgende Anlaufstellen

Im Anlassfall der Geburt

  • Das bezirks zugehörende Standesamt

Individuen, die nicht in Österreich ansässig sind, erhalten ihre Staatsbürgerschaftsurkunde von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde, wie dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).


Wann könnte eine Nachweispflicht erforderlich sein?

Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird in verschiedenen Situationen verlangt, darunter:

Wo und wie wird der Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt?

Um den Staatsbürgerschaftsnachweis zu beantragen, müssen Sie sich an das zuständige Standesamt oder die Bezirkshauptmannschaft Ihres Wohnsitzes wenden. Die genauen Schritte können wie folgt sein:

  • 1. Vereinbaren Sie einen Termin beim zuständigen Amt
  • 2. Füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus
  • 3. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor, einschließlich Geburtsurkunde und Lichtbild
  • 4. Bezahlen Sie die anfallenden Gebühren
  • 5. Warten Sie auf die Bearbeitung Ihres Antrags

Wie hoch sind die Kosten für die Staatsbürgerschaft?

Die Kosten für den Antrag belaufen sich auf 14,30 Euro. Je nach Bundesland variiert die Landesabgabe.

Für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises fallen dann nochmals 14,30 Euro an. Auch hier orientiert sich die Landesabgabe am jeweiligen Bundesland.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, kann aber im Allgemeinen zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten betragen.


Je nach regionaler Verfügbarkeit der Gemeinde ist auch eine Online Registration über die ID-Austria möglich. Hier liegen die Kosten für die Beantragung bei 8,60 Euro.


Welche Rechte und Pflichten gehen mit dem Erwerb dieses Nachweises einher?

Zu den Rechten zählt das Recht auf politische Teilhabe durch Wahlen und Abstimmungen. Dahingegen aber auch die Pflicht zur Einhaltung der Gesetze und zur Zahlung von Steuern.

Die Staatsbürgerschaft belegen mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis

Ihre österreichische Staatsbürgerschaft weisen Sie mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis nach. Erwerbsrecht erhält jeder Bürger per Abstammung, Verleihung oder Anzeige. Für Wahlen ist dieses Dokument beispielsweise notwendig. Zumeist wird der Nachweis vom Standesamt ausgestellt. Die Kosten sind verhältnismäßig gering.