Die Zahl der Scheidungen in Europa steigt von Jahr zu Jahr, und Österreich scheint keine Ausnahme zu sein. Paare, die sich in Österreich scheiden lassen wollen, durchlaufen das gleiche Verfahren wie in fast allen anderen westlichen Ländern. So müssen sie beispielsweise die Gründe für die Scheidung nachweisen. Das kann schwierig sein, vor allem bei nicht einvernehmlichen Scheidungen.
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über alles, was Sie über die Scheidung in Österreich wissen müssen, einschließlich der rechtlichen Grundlagen, des Verfahrens und der Kosten.
Der im Volksmund gebräuchliche Begriff “Scheidungsurteil”, wurde bereits 2009 zu “Scheidungsbeschluss” umformuliert. Dieser Beschluss markiert das Ende des Scheidungsverfahrens und damit auch der Ehe.
Vom Gericht in der Verhandlung gefällt, können gegen den Beschluss bis zu einem Monat nach dem Verfahren Rechtsmittel eingelegt werden. Sofern dieser Schritt nicht erfolgt, oder beide Ehegatten bereits während des Verfahrens ihren Verzicht auf Rechtsmittel erklären (dann sofort), wird der Beschluss rechtskräftig.
Die Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk ist das abschließende Dokument, welches darüber Aufschluss gibt, dass die rechtliche Eheverbindung beendet wurde. Dieses Dokument ist äußerst wichtig, vor allem wenn Sie wieder heiraten oder Ihren Nachnamen nach der Scheidung ändern lassen wollen.
In Österreich können Einzelpersonen eine einvernehmliche Scheidung bei Gericht beantragen, wenn sie seit mindestens einem halben Jahr getrennt leben (sie müssen nicht getrennt wohnen) und ihre Ehe als unheilbar zerrüttet betrachten.
Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass sich die Ehegatten über die Scheidung und ihre Folgen einig sind. Es muss eine Scheidungsvereinbarung aufgesetzt werden.
Zuständig für die Beantragung einer einvernehmlichen Scheidung ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Ehegatte seinen letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder hatte.
Das österreichische Recht kennt drei Arten der (streitigen) Scheidung:
Ein Ehegatte kann die Scheidung beantragen, wenn das eheliche Zusammenleben durch ein schweres eheliches Verschulden oder ein unehrenhaftes oder sittenwidriges Verhalten des anderen so unwiederbringlich zerrüttet ist, dass die Wiederherstellung einer der Ehe im Wesentlichen gleichwertigen Beziehung nicht erwartet werden kann.
Hinzu können folgende Gebühren kommen:
Grundsätzlich ist es abhängig von der individuellen Situation, welche Unterlagen Sie für die Scheidung benötigen. Im Allgemeinen sind jedoch folgende Scheidungsunterlagen vorzulegen:
Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Verfahren zwischen 2 und 4 Wochen dauern, ein Scheidungsprozess wird voraussichtlich zwischen 1 und 3 Jahren dauern.
Grundsätzlich empfiehlt es sich beim Verlust von Dokumenten bei der zuständigen Behörde eine Verlustanzeige durchzuführen. Dass erleichtert den Prozess, sollte der Scheidungsbeschluss gefunden worden sein und unterstützt auch eine schnellere Nachforschung.
Im Fall eines Scheidungsurteils oder eines Scheidungsbeschlusses wird seitens des zuständigen Gerichts in Österreich in der Regel ohne Vorlage einer Verlustanzeige ein Duplikat des verloren gegangenen Dokuments ausgefertigt.
Das Duplikat des Dokuments erhalten Sie vom zuständigen Gericht, welches Ihnen den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk bzw. das Scheidungsurteil ausgestellt hat. Die Neuausfertigung des Dokuments verursacht Kosten von ca. 25 Euro. Weitere Informationen über das Scheidungsverfahren in Österreich finden Sie auf der offiziellen Website der Regierung.
Dieses Verwaltungsverfahren kann auch in den folgenden Ländern durchgeführt werden: