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WER IST AUSLANDSÖSTERREICHER?

AuslandsösterreicherInnen sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die Ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben. Als Hauptwohnsitz wird immer der Wohnsitz bezeichnet, der als Mittelpunkt aller Lebensbeziehungen eines Menschen bezeichnet werden kann. Dafür gelten folgende Kriterien:

  • • Lage des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
  • • Aufenthaltsdauer
  • • Der Wohnsitz Familienangehöriger (insbesondere von Kindern)

Falls bei Ihnen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zutreffen, ist der Hauptwohnsitz der Wohnsitz, zu dem Sie das größte Naheverhältnis haben, was auch heißt, wo Sie die meiste Zeit verbringen.

Der Reisepass für Auslandsösterreicher

SIND SIE HERZENSÖSTERREICHERIN?

Dieser Begriff bezeichnet alle Menschen österreichischer Abstammung, die aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dies kann entweder für frühere österreichische StaatsbürgerInnen gelten, oder Menschen mit mindestens einem Eltern- oder Großelternteil, die sich Österreich verbunden fühlen. HerzensösterreicherIn haben keinen Anspruch auf den österreichischen Reisepass.

WIE KANN ICH ALS AUSLANDSÖSTERREICHER EINEN REISEPASS BEANTRAGEN?

AuslandsösterreicherInnen, die in der Europäischen Union wohnhaft sind, können bei jeder zuständigen Berufsvertretungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes einen Reisepass beantragen. Dies kann die österreichische Botschaft nahe Ihres Wohnsitzes oder das Konsulat sein.

Falls Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht im EU-Ausland haben, können Sie auch dort Ihren Reisepass beantragen. Auch hier sind die österreichische Botschaft oder das Konsulat Ihr Ansprechpartner. Hier ist wichtig zu wissen, dass Sie Ihren Reisepass auch bei der zu Ihrem Wohnsitz geografisch nächstgelegenen Botschaft beantragen können, falls es keine entsprechende Stelle in Ihrem Staat gibt.

Natürlich können Sie als AuslandsösterreicherIn Ihren Reisepass auch in Österreich beantragen. Wichtig ist, dass Sie hier persönlich vorstellig werden und alle entsprechenden Unterlagen beisammen haben.

Bei Antragsstellung wird Ihre Identität geprüft und Sie müssen Ihre Fingerabdrücke abgeben. Zudem müssen sie persönlich unterschreiben.

Auch wenn Sie den Reisepass für Ihr Kind oder Baby beantragen, muss dieses persönlich mit Ihnen vor Ort sein.

WELCHE DOKUMENTE BENÖTIGE ICH?

Für den Neuantrag eines Reisepasses als AuslandsösterreicherIn, benötigen Sie folgende Dokumente:

KOSTEN, Gebühren und Gültigkeit

Die Konsulargebühr für die Ausstellung eines Reisepasses beträgt 76,00 Euro. Dieser Betrag ist zu zahlen in der Landeswährung.

Es gibt auch hier die Möglichkeit einen 1-Tages-Expresspass zu beantragen. Diesen erhalten Sie am nächsten Tag und er kostet 220,00 Euro (für Kinder unter 12 Jahren sind es 165,00 Euro).

Die Zustellung des 1-Tages-Expresspasses kann an die österreichische Vertretungsbehörde, aber auch direkt an eine Privatperson erfolgen.

Der normale Reisepass, sowie auch der 1-Tages-Expresspass sind für 10 Jahre gültig. Der Notpass ist nur für die Dauer des Notfalles gültig, längstens bis zu einem Jahr.

WAS, WENN ICH MEINEN REISEPASS IM AUSLAND VERLIERE?

Wenn Ihnen der Reisepass im Ausland gestohlen wird, oder abhandenkommt, dann müssen Sie eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei machen. Daraufhin kann Ihnen die örtliche Botschaft oder das Konsulat einen Notpass für Ihre Rückreise ausstellen. Der Notpass kostet 76,00 Euro. Sobald Sie wieder in Österreich sind, müssen Sie aber auch hier eine Diebstahlanzeige aufgeben. Mit diesen Dokumenten können Sie dann in Österreich wieder einen neuen Reisepass beantragen.

Bitte beachten Sie: Auch wenn Ihr gestohlener oder verlorener Reisepass wieder auftaucht, ist er nicht mehr gültig und Ihnen kann in einzelnen Ländern die Einreise damit verwehrt werden.

signing-paper

Sie können dieses Verfahren auch in den folgenden Ländern durchführen: