Sie stehen am Ende Ihres Berufslebens in Österreich und haben sich Ihren Ruhestand allmählich wohlverdient. Jetzt fragen Sie sich sicher, wie Sie Ihre Pension bekommen, was Ihnen überhaupt zusteht und welche Schritte Sie einleiten müssen. Da können wir Ihnen helfen.
Eine Pension, auch genannt Ruhegehalt, ist ein Einkommen, welches Sie zur Versorgung im Alter erhalten. Dieses wird Ihnen regelmäßig ausgezahlt, wenn Sie aufgrund Ihres Ruhestandes nicht mehr arbeiten. Neben der klassischen Alterspension gibt es aber auch noch andere Arten von Pensionen, über die Sie sich informieren können. Hier können Sie sich zudem über sämtliche Sozialleistungen in Österreich informieren.
Wenn Sie in Österreich leben und dort Arbeitnehmer sind, dann werden Sie dort auch pflichtversichert. Unabhängig davon, ob Sie sich bewusst dafür entscheiden, werden Sie ab einem Gehalt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze versichert. Wenn Ihr Einkommen darunter liegt, können Sie eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung wahrnehmen. Weiterhin lässt es sich zwischen der Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz für Arbeitnehmer und der nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz für Selbstständige unterscheiden. Für bestimmt Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzte, Apotheker oder Bauern gibt es weitere spezielle Rechtsgrundlagen zur Pflichtversicherung.
Das Renteneintrittsalter ist in Österreich aktuell für Männer und Frauen unterschiedlich geregelt. Für Männer liegt es bei 65 Jahren, während Frauen schon mit 60 Jahren in Rente gehen können. Ab Januar 2024 ändert sich dies aber.
Dann wird das Renteneintrittsalter für Frauen jährlich um 6 Monate erhöhrt, sodass bis 2033 auch Frauen erst mit 65 Jahren pensioniert werden können.
Um in Österreich eine Pension beziehen zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
Welche Unterlagen Sie vorbringen müssen, können Sie bei Ihrem Pensionsversicherungsträger erfahren.
Den Antrag auf Pension müssen sie spätestens bis zum Ende des Monats vor Pensionseintritt beantragen, um Ihren Anspruch auf eine Rente geltend zu machen. Am Besten stellen Sie den Antrag aber schon zwei bis drei Monate vorher, um Verzögerungen der Zahlung mit Pensionseintritt zu vermeiden.
Den Antrag können Sie formlos stellen oder aber indem Sie ein Formular ausfüllen. Den Antrag senden Sie an Ihren Pensionsversicherungsträger. Weiterhin müssen Sie sich authentifizieren und Ihre Signatur abgeben. Dies können Sie entweder mittels Handysignatur oder Bürgerkarte digital tun, schriftlich in formlosem Format oder persönlich mittels Dokumenten wie Ihrer Geburtsurkunde, Meldebescheinigung und Ihrem Ausweis.
Nach Ihrer Antragstellung entscheidet Ihr Versicherungsträger darüber. Je nachdem, ob noch Unterlagen fehlen oder Fragen geklärt werden müssen, kann es mehrere Wochen bis zu wenigen Monaten dauern, bis Sie Ihren Bescheid erhalten. Nach Erhalt des Bescheides können Sie innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen und klagen.
Die Pension ersetzt ihr wegfallendes Gehalt, wenn Sie im Alter oder krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten. Dieses Gehalt bekommen Sie für den Rest Ihres Lebens. Wenn Sie hinterbliebene Angehörige hinterlassen, die von Ihnen Unterhalten werden, erhalten diese auch nach Ihrem Tod einen Teil der Rente. Weiterhin sind aber auch Leistungen mit inbegriffen, die zur Vermeidung eines verfrühten Renteneintrittes sorgen, also zum Beispiel Kuraufenthalte oder Rehabilitationen. Was genau im Einzelfall erbracht werden kann, können Sie bei Ihrer Versicherung erfragen.
Wenn Sie kurz vor Renteneintritt stehen, dann sollten Sie auf die rechtzeitige Antragstellung achten. Diese kann formlos oder mittels eines Formulares an ihre Pensionsversicherung gerichtet werden. Dort können Sie sich auch im Vorhinein über die Leistungen, die Ihnen zustehen werden, informieren.