Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich bietet dem Versicherten einen allseitigen Schutz im Falle einer Krankheit. Dabei haben Versicherte das Recht auf eine Behandlung durch einen praktizierenden Arzt, Facharzt oder Zahnarzt, der einen Kassenvertrag abgeschlossen hat. Die Krankenkasse verfügt über ein Verzeichnis, in dem diese Ärzte aufgelistet sind. Nach einer Diagnose werden Medikamente verschrieben, die man dann von der Apotheke erhält oder abholt. Alle Versicherten haben unabhängig von dem Beitrag, den Sie bezahlen, den gleichen Anspruch auf die Leistungen.
Sie sind nicht gesetzlich krankenversichert, wenn Sie nicht arbeiten, kein Arbeitslosengeld beziehen oder zu der Gruppe von bestimmten freiberuflichen Selbstständigen gehören (z. B. Rechtsanwälte, Notare oder Apotheker).
Der Unterschied, wenn Sie selbstversichert sind, besteht vor allem darin, dass Sie einen festgelegten Beitrag bezahlen. Einen Antrag zur Selbstversicherung können Sie nur stellen, wenn Sie keine Krankenversicherung haben und auch bei niemandem mitversichert sind.
Wenn Sie nicht gesetzlich versichert sind, dann können Sie einen Antrag stellen und sich freiwillig selbst versichern. Diesen Antrag stellen Sie bei der Gesundheitskasse. Wenn Sie sich dafür entscheiden, freiwillig versichert zu sein, dann zahlen Sie einen Beitrag in Höhe von 464,42 € pro Monat. Sollten Sie jedoch in einer finanziell schwierigen Situation befinden, dann haben Sie die Möglichkeit einen Antrag zu stellen, der die Höhe der Beiträge senkt. Bei der Selbstversicherung haben Sie erst nach sechs Monaten einen Anspruch auf ärztliche Hilfe, Medikamente und einer Pflege in Krankenhäusern.
Die Kosten für Arztbesuche bei Vertragsärzten und verschriebene Medikamente werden zu einem großen Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Darüber hinaus bezahlt die gesetzliche Krankenkasse im Falle einer nicht selbstverschuldeten Krankheit Ihnen Krankengeld. Das allerdings geschieht erst, nachdem Sie von Ihrem Arbeitgeber bis zu 12 Wochen die Entgeltfortzahlung erhalten haben. Zu beachten ist, dass das Krankengeld geringer ausfällt als die Entgeltfortzahlung.
Eine weitere Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung dauerhaft auf eine Pflege angewiesen sind, dann das Recht auf Pflegegeld haben. Im Falle einer Mutterschaft haben Sie Anspruch auf Sach- und Geldleistungen, das auch Wochengeld genannt wird.
Es gibt bestimmte Leistungen, für die Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Dazu gehören Behandlungen bei Privatärzten oder in Privatkrankenhäusern. Auch für bestimmte Zahnbehandlungen müssen Sie in einigen Fällen einen eigenen Betrag zusätzlich zahlen. Es werden also nicht alle Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Es können vor allem Familienangehörige in bestimmten Fällen mitversichert werden. Mitversichert in jedem Fall sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Kinder bis 21 Jahre sind mitversichert, sofern sie keine berufliche Tätigkeit ausüben und Kinder bis 26 Jahre, die sich noch in einer Ausbildung/im Studium befinden, können ebenfalls mitversichert werden. Außerdem haben Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Personen in Lebensgemeinschaften einen Anspruch darauf, mitversichert zu werden. Wenn Paare kinderlos sind, dann gelten andere Regelungen. In diesem Fall ist eine Mitversicherung mit Kosten verbunden.
Je nachdem welchen Beruf sie ausüben, ändert sich auch die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Träger.
Die meisten Menschen werden von Geburt an in der Familienversicherung ihrer Eltern oder ihres Elternteils mitversichert. Wenn sie eine gewisse Altersgrenze überschritten haben, kommt die Versicherung automatisch auf Sie zu und bietet den Wechsel in die von der Familie losgelöste Versicherung an.
Wenn dies nicht auf Sie zutrifft, können Sie sich selbst bei der Versicherung online oder in einer Filiale anmelden. Die Versicherung wird Sie dann durch den Prozess begleiten und in wenigen Tagen bis Wochen die Versicherung abschließen. Hier gibt es keine standardisierten Zeitangaben.
Die allgemeinen Versicherungsgebühren sind zwar standardisiert aber je nach Alter und Hintergrund der zu versichernden Person unterschiedlich. Wenn Sie Medikamente verschrieben bekommen, dann müssen Sie dafür eine Rezeptgebühr von 6,65 € bezahlen. Für die Sozialversicherungskarte, die in Sie in Form einer E-card erhalten, müsse Sie jährlich 12,70 € entwenden.Bei Fragen richten Sie sich an Ihre Versicherung.
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