Mit dem Führerschein bekommt man die Lenkberechtigung zum Fahren eines Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen erteilt. Dabei bezieht sich der Führerschein stets auf eine bestimmte Klasse von Fahrzeugen, auf die sich auch die Fahrerlaubnis beschränkt. Bei jeder Fahrt mit einem Fahrzeug ist man verpflichtet, den Führerschein als Berechtigungsnachweis mit sich zu tragen.
Die Einteilung der Führerscheine erfolgt nach den Klassen A-F, jeweils mit Untergruppen, sodass man insgesamt von 15 verschiedenen Führerscheinen sprechen kann:
Der Erhalt dieses Dokuments ist immer an das erfolgreiche Bestehen einer Fahrprüfung gemäß dem Kraftfahrgesetzt und dem Führerscheingesetz gebunden, nachdem man die Fahrausbildung durchlaufen ist. Eine Fahrerlaubnis kann man, je nach Führerschein Klasse, ab einem Alter zwischen 15 und 24 Jahren bekommen, wobei der klassische Führerschein für ein Personenkraftfahrzeug frühestens mit 17 Jahren erlangt werden kann.
Eine Fahrausbildung kann bei jeder beliebigen Fahrschule in Österreich begonnen werden, indem man eine Fahrschule der freien Wahl kontaktiert. Ebendort kann auch der Führerscheinantrag gestellt werden. Dafür muss ein amtlicher Lichtbildausweis, eine Meldebestätigung und manchmal auch der Nachweis eines akademischen Grades vorgelegt werden.
Voraussetzung bei der Antragstellung ist, dass die Ausbildung nicht früher als ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beginnt.
Die Ausbildung besteht zum einen aus einem theoretischen Teil von zumindest 20 Einheiten Basisunterricht, sowie einem spezifischen Teil, je nach Führerschein Klasse. Zum anderen wird im praktischen Teil das eigenhändige Fahren gelehrt, sowohl im städtischen Verkehr als auch auf Autobahnen oder Landstraßen. Die Mindestanzahl an Fahrstunden liegt beim Führerschein der Klasse B bei 18 Fahrstunden. Teil der Ausbildung ist auch ein Erste-Hilfe-Kurs, um Sofortmaßnahmen zur Lebensrettung zu erlernen.
Außerdem muss ein Ärztliches Gutachten vorgelegt werden, um die Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges nachzuweisen, worin auch ein Sehtest enthalten ist. Dabei ist zu beachten, dass man bei der untersuchenden Ärzt*in innerhalb der letzten 5 Jahre nicht in Behandlung gewesen sein darf. Anwärter innen auf den Führerschein der Klasse D müssen zudem ein verkehrspsychologisches Screening durchlaufen.
Wenn man schließlich bereit dafür ist, kann man die theoretische und später die praktische Fahrprüfung ablegen. Hat man diese dann bestanden, stellt der Prüfer einen vorläufigen Führerschein aus, ebenso wie ein Kostenblatt.
Sobald die Kosten zusammen mit der Führerscheingebühr bezahlt wurden, wird der Scheckkartenführerschein von der Führerscheinbehörde bei der österreichischen Staatsdruckerei beantragt, sodass er fünf bis zehn Tage später versendet werden kann.
Je nachdem in welchem Verwaltungsbezirk eine Fahrschule ansässig ist, können verschiedene Instanzen die Rolle der Führerscheinbehörde innehaben. In Städten, die eine Landespolizeidirektion haben, muss die Erteilung bei der Landespolizeidirektion beantragt werden.
In Städten, die keine Landespolizeidirektion haben oder in Gemeinden ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig.
Die Gesamtkosten für den Erwerb eines Führerscheins unterteilen sich in mehrere Unterposten, die Untersuchung beim Arzt, die theoretische Prüfung, die Fahrstunden, die praktische Prüfung, die Kosten für die Fahrstunden und die Erteilungsgebühr:
Der vorläufige Führerschein ist in Kombination mit einem Personalausweis bis zu vier Wochen gültig, allerdings nur im österreichischen Raum. Der definitive Scheckkartenführerschein ist für 15 Jahre gültig. Anschließend muss eine Neuausstellung beantragt werden, bei der aber keine aktuellen Nachweise zu erbringen sind.
Sie können dieses Verfahren auch in den folgenden Ländern durchführen: