Die Bezeichnung ETIAS steht für European Travel Information and Authorisation System, was auf Deutsch Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem bedeutet. Dieses System wurde 2016 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und soll die Sicherheitskontrollen von visumfreien Einreisenden in die Europäische Union automatisiert abwickeln, Sicherheitsrisiken eindämmen und Migrationsströme erkennen. Dies betrifft zum aktuellen Zeitpunkt Bürger aus mehr als 60 Staaten. Zusätzlich soll für unbetroffene Bürger der Grenzübertritt vereinfacht werden.
Insgesamt würden Grenzübergänge damit schneller möglich sein und mit weniger Bürokratie verbunden sein. Dies ist dadurch möglich, dass das System binnen weniger Minuten Abgleiche mit den Informationssystemen für Grenzen und Sicherheit der EU durchführen kann.
Das System wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 in Kraft treten und betrifft Nicht-EU-Bürger, die ohne Visum in die Europäische Union einreisen dürfen. Diese werden in Zukunft nur noch mit ETIAS-Genehmigung einreisen können.
Die Einführung des ETIAS-Systems Mitte 2025 wird von einer Übergangsperiode von mindestens sechs Monaten begleitet werden. Dies bedeutet, dass Reisende für Aufenthalte in dieser Zeit bereits ihre ETIAS-Reisegenehmigung beantragen sollten. Allerdings wird Personen ohne eine solche Genehmigung die Einreise nicht verwehrt, solange sie alle übrigen Einreisebedingungen erfüllen.
Um die ETIAS-Reisegenehmigung zu erhalten, muss man ein Antragsformular ausfüllen. Dieses wird online abrufbar sein. Das Ausfüllen des Dokuments ist binnen weniger Minuten erledigt und auch die Genehmigung liegt meist nach wenigen Minuten vor. Für das Dokument werden weder biometrische Daten genommen, noch werden so viele Informationen festgehalten wie für den Visumsantrag.
Bei Antragstellung benötigt man lediglich seinen Reisepass oder ein Äquivalent. Bei etwaigen Einschränkungen kann der Antrag auch durch eine Drittperson gestellt werden.
Da Österreich ebenfalls ein Schengen-Land ist, müssen Sie vor Ihrer Einreise nach Österreich aus dem Ausland folgendes tun. Prüfen Sie
Nach der Beantragung beginnt das automatische Prüfverfahren. Falls es jedoch zu einem Treffer in einer der Datenbanken kommt oder Unstimmigkeiten auftreten, wird der Antrag manuell weiterbearbeitet. In diesem Fall kommt es zur Verzögerung. Möglicherweise können dann auch weitere Verfahrensschritte anfallen. In jedem Fall kommt es aber binnen vier Wochen zu einer endgültigen Entscheidung über den Antrag. Die Entscheidung wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Hier erhalten Sie auch gleich das Dokument mit der Genehmigung oder eben eine Begründung für die Ablehnung.
Das Ausfüllen des Antragsformulars dauert nur wenige Minuten. Die Bearbeitungszeit bis zum Erhalt des Dokuments beträgt in der Regel ebenfalls nur wenige Minuten, da der Abgleich mit anderen Informationssystemen der Europäischen Union automatisch erfolgt. Nur sehr selten kann es zu Verzögerungen kommen. Dann kann es bis zu 30 Tagen dauern, bis man das Dokument erhält.
Die ETIAS-Reisegenehmigung ist drei Jahre lang gültig für eine unbegrenzte Anzahl an Einreisen. Sie ist jedoch nur zusammen mit Reisedokumenten der betreffenden Person gültig. Daher kann die Gültigkeit durch ein früher ablaufendes Reisedokument begrenzt sein. Außerdem kann eine Genehmigung unter bestimmten Umständen auch widerrufen werden.
Wer zwischen 18 und 70 Jahren alt ist muss für den Antrag eine Gebühr von 7 Euro bezahlen. Dies erfolgt elektronisch, es sei denn, der technische Fortschritt des Herkunftslandes lässt dies noch nicht zu.
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