Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine schriftliche Erklärung, dass zwei Menschen für eine zukünftige Ehe geeignet sind. Daraus geht hervor, dass beide Verlobte zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung ledig sind und dass es nach österreichischem Recht keine anderen rechtlichen Hindernisse für eine Ehe gibt.
Wenn man im Ausland heiraten möchte, wird ein solches Zeugnis unter Umständen von der zuständigen Behörde verlangt. Das betreffende Standesamt in Österreich muss das Ehefähigkeitszeugnis dann ausstellen.
Auch wenn im Ausland kein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung erforderlich ist, sollte man es sich dennoch in Österreich ausstellen lassen. Vor Allem bezüglich des zukünftigen gemeinsamen Familiennamens kann dies zur Klärung von Bedeutung sein.
Jeder österreichische Staatsbürger, der sich im Ausland trauen lassen will, kann ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen.
Beantragen kann man ein Ehefähigkeitszeugnis bei einer Personenstandsbehörde in Österreich. Dafür kommt das Österreich Standesamt der Gemeinde, in der man wohnhaft ist, in Frage oder alternativ in Statutarstädten das Standesamt des Magistrats. Dazu muss man das Standesamt persönlich aufsuchen. In einem persönlichen Gespräch und anhand der persönlichen Dokumente der Standesbeamte die Ehefähigkeit beziehungsweise ein eventuelles Eheverbot. Auf Grundlage der Niederschrift nach der Ermittlung wird das Ehefähigkeitszeugnis durch den Standesbeamten ausgestellt.
Welche Unterlagen nötig sind, um einen Antrag für ein Ehefähigkeitszeugnis zu stellen ist abhängig von der persönlichen Situation. Ledige und gänzlich geschäftsfähige Personen müssen folgende Unterlagen vorbringen:
Wer in der Vergangenheit schon einmal verheiratet war oder sich in einer eingetragenen Partnerschaft, muss Folgendes vorlegen:
Weiter Besonderheiten gelten für Personen, die beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind, wie es bei 16-18-Jährigen der Fall ist. Diese müssen zusätzlich eine Ehemündigkeitserklärung des Gerichts und eine Zustimmung der Sorgeberechtigten oder einen entsprechenden Gerichtsbeschluss vorlegen.
Bitte beachten Sie, falls man bei der Anmeldung nicht anwesend sein kann, gibt es weiterhin ein Formular zur "Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit". Dieses ist dann zusätzlich vorzulegen.
Für Personen ausländischer Staatsbürgerschaft werden wiederum andere Dokumente vorausgesetzt. Welche das sind, ist bei der betreffenden Behörde des Heimatlandes zu erfragen.
Die Kosten für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit belaufen sich auf 50 Euro. Zur Vorlage von ausländischen Dokumenten ist mit Kosten von 130 Euro zu rechnen. Die Dauer des Bearbeitungsprozess kann je nach Behörde variieren.
Ein Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Daher sollte man darauf achten, dass man den Antrag nicht früher als ein halbes Jahr vor der Trauung beantragt. Sonst muss man den Antrag erneut stellen. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die offizielle Webseite der österreichischen Regierung.
Dieses Verwaltungsverfahren kann auch in den folgenden Ländern durchgeführt werden: