Wer in Österreich gemeldet ist und seinen Wohnsitz wechselt, muss sich selbst, sowie alle im Haushalt lebenden Personen, die noch nicht volljährig sind, bei der jeweils zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Fristen dafür sind teils sehr kurz gesetzt. Daher ist es wichtig, dass Sie bei einem Adresswechsel diesen umgehend eigenständig melden. Außerdem müssen Sie Ihre neue Adresse zahlreichen Instanzen, wie etwa Ihrem Arbeitgeber mitteilen. In diesem Artikel finden Sie alle relevanten Informationen zu dem Prozess.
Ein Adresswechsel kann entweder den erstmaligen Bezug einer Wohnung in Österreich durch den Umzug aus dem Ausland, einen Umzug innerhalb Österreichs (Wechsel des Hauptwohnsitzes) oder das Hinzufügen eines weiteren Wohnsitzes dem "Nebenwohnsitz" (während der Hauptwohnsitz gleich bleibt) beinhalten. Im Folgenden wird vor Allem die Angabe eines neuen Hauptwohnsitzes beschrieben.
Generell sind alle Menschen, die in Österreich einen Hauptwohnsitz beziehen, gesetzlich verpflichtet diesen bei den Behörden offiziell zu melden. Wenn sich die Adresse ändert beziehungsweise ihr Wohnsitz sich in Österreich ändert, müssen Sie dies ebenfalls melden. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt und die Angabe der Adressänderung unterlässt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro rechnen.
Die Fristen zur Ummeldung oder Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes sind sehr kurz. Sie müssen dies spätestens innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie Ihren neuen Wohnsitz bezogen haben, den zuständigen Behörden melden. Sollten Sie lediglich Ihren Nebenwohnsitz ummelden, haben Sie eine längere Meldefrist. Diese beträgt einen Monat.
Ihre neue Adresse teilen Sie der für den neuen Wohnsitz zuständigen Meldebehörde mit. Dies ist zumeist das jeweilige Gemeindeamt, in Statutarstädten jedoch der Magistrat. In Wien ist das Magistratische Bezirksamt dafür zuständig.
Mittlerweile können Sie Ihren geänderten Hauptwohnsitz mit einem digitalen Service melden (worüber Sie auch Ihre nicht-volljährigen Kinder mit gleichem Wohnsitz listen können). Sie können sich jedoch auch persönlich oder per Post ummelden. Dafür benötigen Sie dann folgenden Meldezettel.
Falls Sie sich postalisch anmelden, müssen Sie jedoch entweder Ihre Originaldokumente oder Kopien dieser Dokumente, die von einem Notar oder Gericht beglaubigt wurden, verschicken.
Folgende Dokumente und Unterlagen werden zur Adressänderung benötigt:
Bei der Meldung ihrer neuen, geänderten Adresse fallen keinerlei Gebühren oder Kosten an.
Ihren Adresswechsel sollten Sie idealerweise ihrem Arbeitgeber melden. Dieser wird in der Regel die zuständige Krankenversicherung darüber informieren. Weitere Stellen:
Eine Übersicht über alle Stellen, die bei einem Adresswechsel berücksichtigt werden könnten, finden Sie hier.
Wenn Sie in Österreich Ihre Adresse ändern, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies dem zuständigen Meldeamt mitzuteilen. Zumeist gilt dies für die Gemeindeämter. Zudem müssen Sie eine Reihe an Stellen darüber informieren, an welche die Information nicht automatisch weitergeleitet wird.