Gemeinden und Städte in Österreich > Verfahren > Wie Sie eine Auslandsadoption in Österreich meistern können

VERWALTUNGSVERFAHREN

Die Adoption aus dem Ausland ist für viele Paare, aber auch Einzelpersonen in Österreich eine Möglichkeit, ihre Familie zu erweitern. Doch bevor man diesen Weg einschlägt, ist es wichtig, sich über den Prozess, die Voraussetzungen und die rechtlichen Aspekte zu informieren.

Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die Auslandsadoption in Österreich. Wir gehen der Frage nach, wer ein Kind adoptieren kann und welche Arten von Adoptionen es gibt. Weiterhin möchten wir Ihnen einen Ablaufplan an die Hand geben, wie Sie im Bedarfsfall vorgehen können.

Mit unserem Leitfaden eine erfolgreiche Adoption aus dem Ausland erwirken.

Was ist Auslandsadoption?

Die Auslandsadoption bezeichnet die Adoption eines Kindes aus einem anderen Land als das eigene. In Österreich ist dies eine Möglichkeit, wenn das Adoptionsverfahren im eigenen Land nicht erfolgreich war oder die Adoption eines Kindes aus dem Ausland bevorzugt wird.


Das Haager Abkommen gilt hierbei als Grundlage. Es wird bei der Adoption zwischen Ländern unterschieden, die diesem beigetreten sind und denen, die es nicht sind.


Adoptionen aus Ländern im Haager Abkommen

Dieses Übereinkommen, dem auch das Land Österreich beigetreten ist, sichert den Schutz von Kindern bei internationalen Adoptionen und legt kooperative Verfahren fest.

Sowohl europäische, südamerikanische als auch asiatische Länder sind Teil dieser Dokumentation. Um herauszufinden, ob das Land, aus dem Sie eine Adoption vornehmen möchten, dem Haager Abkommen beigetreten ist, folgen Sie dem Link.

Je nach Herkunftsland des Kindes variieren die Bedingungen für die Adoption eines ausländischen Kindes. Einige Herkunftsländer erlauben es beispielsweise nur, dass die Kinder zu ihren neuen Eltern ausreisen, wenn die Adoption in ihrem Heimatland durchgeführt wird. Andere Länder gestatten die Ausreise nur mit einem speziellen Übergabebeschluss, wenn die Adoption im Aufnahmeland erfolgt.


In einigen Fällen ist es erforderlich, dass die Adoptiveltern eine gewisse Zeit im Herkunftsland verbringen müssen, bevor das Adoptionsverfahren dort abgeschlossen werden kann.


Adoption aus Ländern ohne Haager Abkommen

Steht innerhalb Österreichs eine Adoption aus dem Ausland an, ist die zuständige Landesregierung der Kinder- und Jugendhilfe angeordnet, an dieser mitzuwirken.

Erster Ansprechpartner in puncto Auslandsadoption ist die jeweilige Landesregierung.

Die Vielfalt der erforderlichen Voraussetzungen bei einer Auslandsadoption kann zu beträchtlichen Ausgaben führen, die Reisen, Aufenthalte, Übersetzungen von Dokumenten usw. umfassen können.

Welche Arten der Auslandsadoption gibt es?

Es gibt verschiedene Arten der Auslandsadoption, darunter:

Volladoption

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Bei einer Volladoption erhält das adoptierte Kind alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes und wird rechtlich gesehen Teil der Familie des Adoptivelternteils.

Teiladoption

Bei einer Teiladoption behält das Kind bestimmte rechtliche Verbindungen zu seiner leiblichen Familie bei, während es gleichzeitig in die Familie des Adoptivelternteils integriert wird.

Adoption von Teenagern/Erwachsenen

In einigen Fällen ist es auch möglich, Teenager oder Erwachsene aus dem Ausland zu adoptieren, insbesondere wenn eine bereits bestehende familiäre Bindung besteht.

Voraussetzungen und Dokumentation

Im Allgemeinen müssen Adoptiveltern:

  • Ein Mindestalter von 25 Jahren erreichen
  • Eine stabile finanzielle Situation nachweisen
  • Eine positive Eignungsprüfung durchlaufen
  • Gegebenenfalls einen Nachweis über die Eignung als Eltern erbringen

Die erforderlichen Dokumente können unter anderem Auszüge aus dem Strafregister, ärztliche Gutachten und finanzielle Nachweise umfassen.


Wie beginnt man den Adoptionsprozess?

Der Adoptionsprozess für eine Auslandsadoption in Österreich umfasst mehrere Schritte:

1. Informationsbeschaffung

Informieren Sie sich über die verschiedenen Adoptionsvermittlungsstellen und deren Anforderungen sowie über die rechtlichen Aspekte der Auslandsadoption.

2. Auswahl des Herkunftslandes

Entscheiden Sie, aus welchem Land Sie adoptieren möchten und informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen und Verfahren dieses Landes.

3. Kontaktaufnahme mit einer Adoptionsvermittlungsstelle

Wenden Sie sich an eine zugelassene Adoptionsvermittlungsstelle in Österreich, um den Prozess zu beginnen und weitere Informationen zu erhalten.

4. Einreichung des Antrags

Reichen Sie einen Antrag auf Auslandsadoption bei der ausgewählten Adoptionsvermittlungsstelle ein.

5. Vorbereitung auf die Adoption

Absolvieren Sie gegebenenfalls Schulungen oder Seminare für zukünftige Adoptiveltern und bereiten Sie sich auf die Ankunft Ihres adoptierten Kindes vor.

Wann ist eine Adoption abzulehnen?

Dreierlei Gründe sprechen gegen die Zustimmung zur Durchführung der Adoption:

  • Wenn eine Handlung eindeutig im Widerspruch zum Wohl des Kindes oder anderen grundlegenden Werten des österreichischen Rechtssystems steht.
  • Falls das Recht auf Anhörung einer Partei verletzt wurde, es sei denn, sie hat offensichtlich der Adoption zugestimmt.
  • Wenn die ausländische Behörde nicht zuständig gewesen wäre, um österreichisches Recht international anzuwenden.

Wie verlaufen die Nachbetreuung und der Abschluss des Adoptionsprozesses?

Nach Abschluss der Auslandsadoption kann es eine Nachbetreuung durch die Adoptionsvermittlungsstelle geben, um sicherzustellen, dass die Integration des Kindes in die Familie erfolgreich verläuft. Sobald alle rechtlichen Formalitäten erledigt sind, ist die Adoption abgeschlossen.

Mit einer Auslandsoperation das Elternglück erlangen

Die Auslandsadoption ist ein komplexer und herausfordernder Prozess, der jedoch für viele Menschen eine erfüllende Möglichkeit bietet, eine Familie zu gründen und einem Kind ein liebevolles Zuhause zu geben. Nehmen Sie sich genügend Zeit, um die Durchführung zu planen und umzusetzen.

FAQ´s



Ja, Adoptiveltern haben in Österreich Anspruch auf Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub, um sich um ihr adoptiertes Kind zu kümmern, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.


Die Adoption hat keine Auswirkungen auf die Staatsbürgerschaft des adoptierten Kindes. Wenn jedoch ein österreichischer Staatsbürger ein minderjähriges, ausländisches Kind adoptiert, hat dieses Kind das Recht auf die österreichische Staatsbürgerschaft.


Grundsätzlich können sowohl Paare als auch Einzelpersonen in Österreich eine Auslandsadoption in Erwägung ziehen. Die Voraussetzungen variieren jedoch je nach dem Herkunftsland des Kindes und den Richtlinien der Adoptionsvermittlungsstellen.