Sie möchten sich auf Ihren Traumjob bewerben, haben sich aber in der Vergangenheit strafbar gemacht? Sie bereuen es bitter, müssen aber bei jeder Bewerbung erneut feststellen, dass Ihnen Ihr vergangenes Verhalten auf die Füße fällt? Unter Umständen haben wir eine Lösung für Sie.
Ein Strafregister ist ein Register, welches die Polizei in Österreich führt, um sämtliche Straftaten, auf die eine Verurteilung folgte, festzuhalten. Dadurch kann zeitlebens zurückverfolgt werden, ob Sie sich in der Vergangenheit strafbar gemacht haben.
Dabei muss man zwischen dem Strafregister und dem Strafregisterauszug unterscheiden. Im Strafregisterauszug werden im Gegensatz zum Strafregister nicht alle rechtskräftigen Straftaten bekannt gegeben. Dazu zählen:
Auch werden Straftaten nicht mehr im Strafregister selber angezeigt und damit auch nicht mehr im Strafregisterauszug, wenn ihre Tilgungsfrist abgelaufen ist.
Man kann Einträge im Strafregister löschen, indem man eine vorzeitige Tilgung des Eintrages erbittet. Das bedeutet, dass der Eintrag gelöscht wird, bevor er durch die Verjährung automatisch gelöscht würde.
Da Arbeitgeber häufig vor Einstellung eines Arbeitnehmers einen Strafregisterauszug verwenden, kann es nach dem begehen einer Straftat mitunter sehr schwierig werden, jemals die beruflichen Wege einzuschlagen, die man sich wünscht. Manche Menschen haben in der Vergangenheit solche Straftaten begangen, bereuen dies nun aber und möchten einen normalen Lebensweg gehen können. Um nicht für immer daran gehindert zu werden, ist es naheliegend, den Strafregistereintrag löschen zu lassen, wenn dies möglich ist. Auch der Erhalt einer Gewerbeberechtigung oder Waffenbesitzkarte könnte eine Motivation darstellen.
Sämtliche Straftaten, die nicht "zu schwerwiegend sind", können theoretisch gelöscht werden. Bestimmte Straftaten können aber nicht aus dem Strafregister gelöscht werden. Dazu zählen:
Beide Arten der Straftat haben auch zur Folge, dass andere Verurteilungen im Strafregister nicht getilgt werden dürfen, auch wenn diese allein gelöscht werden könnten.
Jede Person, die einen Strafregistereintrag hat, kann theoretisch eine frühzeitige Tilgung erbitten. Dies müssen Sie aber selbst tun, und kann Ihnen nicht durch eine Vertretung abgenommen werden.
Um eine vorzeitige Tilgung zu erreichen, müssen Sie einen formlosen Antrag an das Bundesministerium für Justiz richten. Darin sollten Sie einen spezifischen Grund für Gnade beschreiben, wie zum Beispiel Ihre Aussicht auf eine bestimmte Arbeitsstelle, sowie eine Begründung dafür, dass Sie der Gnade würdig sind. Weiterhin sollten folgende Angaben zur Identifikation enthalten sein:
Ob Ihre Tilgung bewilligt wird, entscheidet der Bundespräsident.
Voraussetzung für die Tilgung ist, dass die Tilgungsfrist bereits begonnen hat, Ihre Strafe also bereits vollzogen ist. Sie können sich durch eine frühzeitige Tilgung also nicht der Strafe entziehen. Spezielle Unterlagen müssen Sie für den Antrag nicht einreichen.
Wenn die frühzeitige Tilgung bewilligt wurde, wird die Straftat aus dem Strafregister ausgetragen und ist damit "vergessen". Eine Verurteilung, die getilgt wurde, darf dann nämlich nicht mehr in Strafregisterauskünften vorkommen.
Die Dauer der Bearbeitungszeit kann nicht genau benannt werden, da es ja nach Komplexität Ihres Falles länger oder weniger lang dauern kann, bis eine Entscheidung über Ihren Antrag gefällt werden kann. Daher sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von unter Umständen mehreren Wochen rechnen. Kosten fallen für Sie keine an.
Für weitere Informationen können Sie sich auf den Seiten des digitalen Amtes Österreichs umsehen.