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VERWALTUNGSVERFAHREN

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis und wofür wird es benötigt?

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine schriftliche Erklärung, dass zwei Menschen für eine zukünftige Ehe geeignet sind. Daraus geht hervor, dass beide Verlobte zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung ledig sind und dass es nach österreichischem Recht keine anderen rechtlichen Hindernisse für eine Ehe gibt.

Wenn man im Ausland heiraten möchte, wird ein solches Zeugnis unter Umständen von der zuständigen Behörde verlangt. Das betreffende Standesamt in Österreich muss das Ehefähigkeitszeugnis dann ausstellen.

Auch wenn im Ausland kein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung erforderlich ist, sollte man es sich dennoch in Österreich ausstellen lassen. Vor Allem bezüglich des zukünftigen gemeinsamen Familiennamens kann dies zur Klärung von Bedeutung sein.

Ehefähigkeitszeugnis

Wer kann ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen?

Jeder österreichische Staatsbürger, der sich im Ausland trauen lassen will, kann ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen.

Wie und wo kann der Antrag gestellt werden?

Beantragen kann man ein Ehefähigkeitszeugnis bei einer Personenstandsbehörde in Österreich. Dafür kommt das Österreich Standesamt der Gemeinde, in der man wohnhaft ist, in Frage oder alternativ in Statutarstädten das Standesamt des Magistrats. Dazu muss man das Standesamt persönlich aufsuchen. In einem persönlichen Gespräch und anhand der persönlichen Dokumente der Standesbeamte die Ehefähigkeit beziehungsweise ein eventuelles Eheverbot. Auf Grundlage der Niederschrift nach der Ermittlung wird das Ehefähigkeitszeugnis durch den Standesbeamten ausgestellt.

Welche Unterlagen braucht man zur Antragstellung?

Welche Unterlagen nötig sind, um einen Antrag für ein Ehefähigkeitszeugnis zu stellen ist abhängig von der persönlichen Situation. Ledige und gänzlich geschäftsfähige Personen müssen folgende Unterlagen vorbringen:

  • • Zunächst ist ein amtlicher Lichtbildausweis nötig, sowie die Geburtsurkunde. Wer im Ausland geboren ist, muss eine Abschrift aus dem Geburtenbuch vorlegen oder eine Urkunde, die dem entspricht.
  • • Weiterhin muss die Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden und bei einem Hauptwohnsitz im Ausland auch dieser.
  • • Darüber hinaus wird ein urkundlicher Nachweis des akademischen Grades gefordert. Bei Bedarf kann es außerdem zur Anforderung weiterer Urkunden kommen.

Wer in der Vergangenheit schon einmal verheiratet war oder sich in einer eingetragenen Partnerschaft, muss Folgendes vorlegen:

  • • Die Heiratsurkunde der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft.
  • • Ein Nachweis über die Aufhebung, Nichtigerklärung, Scheidung oder die Auflösung der Partnerschaft müssen mit rechtskräftigen Dokumenten nachgewiesen werden.
  • • Im Falle des Todes des vergangenen Partners ist dessen Sterbeurkunde vorzulegen.
  • • Wenn man wiederum gemeinsam ein oder mehrere Kinder hat, werden zusätzlich die Geburtsurkunden, die Vaterschaftsanerkennung, sowie der Nachweis der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes der Kinder verlangt.

Weiter Besonderheiten gelten für Personen, die beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind, wie es bei 16-18-Jährigen der Fall ist. Diese müssen zusätzlich eine Ehemündigkeitserklärung des Gerichts und eine Zustimmung der Sorgeberechtigten oder einen entsprechenden Gerichtsbeschluss vorlegen.

Bitte beachten Sie, falls man bei der Anmeldung nicht anwesend sein kann, gibt es weiterhin ein Formular zur "Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit". Dieses ist dann zusätzlich vorzulegen.

Für Personen ausländischer Staatsbürgerschaft werden wiederum andere Dokumente vorausgesetzt. Welche das sind, ist bei der betreffenden Behörde des Heimatlandes zu erfragen.

Welche Kosten sind zu entrichten und wie lange dauert der Bearbeitungsprozess?

Die Kosten für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit belaufen sich auf 50 Euro. Zur Vorlage von ausländischen Dokumenten ist mit Kosten von 130 Euro zu rechnen. Die Dauer des Bearbeitungsprozess kann je nach Behörde variieren.

Wie lange ist das Ehefähigkeitszeugnis gültig?

Ein Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Daher sollte man darauf achten, dass man den Antrag nicht früher als ein halbes Jahr vor der Trauung beantragt. Sonst muss man den Antrag erneut stellen. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die offizielle Webseite der österreichischen Regierung.

Dieses Verwaltungsverfahren kann auch in den folgenden Ländern durchgeführt werden: