Wer in Österreich ein Kind adoptieren will, muss mehrere Hürden überwinden und sich auf lange Wartezeiten einstellen. Wie der Prozess funktioniert, was Sie dazu benötigen und welche Kosten damit verbunden sind, erfahren Sie hier.
Bei einer Kinderadoption nehmen Personen Kinder bei sich auf und übernehmen dabei die Rolle der Eltern. Sie bekommen alle gesetzlichen Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern dieser Kinder übertragen. Das bedeutet, sie haben ein Recht auf Elternkarenz und Elternteilzeit und sie sind verantwortlich für:
In Österreich dürfen sowohl alleinstehende Personen als auch Ehepaare und Paare in eingetragener Partnerschaft adoptieren. Seit 2016 dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare adoptieren. Die Chancen auf Erfolg für alleinstehende Personen und Paare, die bereits leibliche Kinder haben, sind dabei deutlich geringer als die für kinderlose Ehepaare bzw. eingetragene Partner.
Besonders wichtig für die Bewilligung einer Adoption ist, dass zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind eine Beziehung besteht oder entstehen soll, die der Beziehung zwischen leiblichen Eltern und Kindern entspricht.
Falls bereits leibliche Kinder vorhanden sind, darf ihr Wohl durch eine Adoption nicht gefährdet werden (Bsp. Vernachlässigung von Unterhalt oder Erziehung). Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:
Die leibliche Mutter entscheidet in der Regel, welche Form der Adoption stattfindet. Aber auch Adoptivbewerber können angeben, welche Adoption gewünscht ist. Es wird unterschieden zwischen:
Darüber hinaus gibt es Sonderformen der Adoption:
Bei der Stiefkindadoption adoptiert der Partner des leiblichen Elternteils dessen Kind. Mit der Adoption nimmt der Stiefvater oder die Stiefmutter rechtlich gesehen den Platz des entsprechenden leiblichen Elternteils ein. Das Kind bekommt also einen Anspruch auf Unterhalt und ein Erbrecht gegenüber dem annehmenden Stiefelternteil.
In gewissen Fällen können auch Erwachsene adoptiert werden. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn es sittlich gerechtfertigt ist und bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Annehmenden und dem Volljährigen besteht. Darüber hinaus muss der Annehmende älter sein, als der zu adoptierende Volljährige.
Informieren Sie sich auch über die Auslandsadoption in Österreich.
Die Adoption involviert in Österreich mehrere Schritte:
Zunächst müssen die Adoptivbewerber den in ihrem Wohnort zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger) kontaktieren. Das ist entweder die Bezirkshauptmannschaft, in den Statutarstädten der Magistrat oder in Wien die MA 11 – Amt für Jugend und Familie.
Hier findet ein erstes Informationsgespräch statt und der Kinder- und Jugendhilfeträger unterstützt Sie weiterhin mit Beratung, Information und bei der Vorbereitung auf eine Adoption. Hier wird auch umfassend überprüft, ob Sie sich für die Aufnahme eines Adoptivkindes eignen.
Sind Sie geeignet und es wird ein Kind für Sie gefunden, wird ein schriftlicher Vertrag zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind bzw. dessen gesetzlichen Vertreter aufgesetzt. Dieser wird jedoch erst gültig, nachdem er gerichtlich bewilligt wurde.
Ob der Vertrag bewilligt wird oder nicht, wird vom örtlichen Pflegschaftsgericht (Bezirksgericht) am Wohnort des Adoptivkindes entschieden. Vor der Entscheidung überprüft das Gericht, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und führt mehrere Anhörungen durch. Eine Bewilligung kann schließlich nur erteilt werden, wenn folgende Personen zustimmen:
Wird der Vertrag vom Gericht bewilligt, kommt es schließlich zum Vertragsabschluss. Dies dauert in der Regel ein halbes Jahr. Da sich das Kind oft bereits bei den Adoptiveltern befindet, kann in diesem Zeitraum beobachtet werden, ob sich Kind und Wahleltern mit der Adoption wohlfühlen.
Bis zur Gerichtsbewilligung können sich sowohl die Adoptiveltern umentscheiden, als auch die leibliche Mutter. Sie kann ihre Einwilligungserklärung bis zur Bewilligung zurückziehen und das Kind zurückfordern.
Folgende Dokumente benötigen Sie für den Adoptionsvertrag:
Da in Österreich weitaus mehr Personen adoptieren wollen, als Kinder zur Adoption frei stehen, müssen Sie mit einer Wartefrist von etwa drei Jahren rechnen. In dieser Zeit können Sie sich auf die Adoption vorbereiten.
Während die Vermittlung durch die Kinder- und Jugendhilfeträger kostenlos ist, entstehen dennoch Notar- und Gerichtskosten. Sie müssen bei einer Inlandsadoption mit Kosten von etwa 5.000 € rechnen.
Eine Adoption in Österreich ist ein langwieriger Prozess mit Wartezeiten und einem Gerichtsprozess. Bis zur Bewilligung eines Adoptionsvertrages vergehen in der Regel etwa drei Jahre.
Es gibt verschiedene Arten der Adoption: die Inkognitoadoption, die offene und die halboffene Adoption. Auch Sonderformen wie die Stiefkindadoption und die Adoption von Erwachsenen sind möglich.
Die Kosten für eine Adoption belaufen sich in der Regel auf rund 5.000 €.